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Vermieter inserieren Ihre Ferienwohnung in Spanien hier!
Warum hier inserieren?
Senden Sie uns einfach eine Beschreibung Ihres Objektes einschließlich bis zu 12 Fotos und ein paar Tage später ist Ihr Angebot online und wird von Tausenden Besuchern gelesen. Wichtig für alle Vermieter! Das Amtsgericht Rostock (Az: 6HK o172/11) hat auf die Klage einer Wettbewerbszentrale (das sind in den meisten Fällen nichts anderes als getarnte Abmahnvereine) gegen einen Vermieter von Ferienhäuser entschieden. Dieser hatte in seiner Werbung nur die Übernachtungskosten angegebene und die Endreinigung in einer Zeile darunter. Dies sei nicht zulässig, so das Amtsgericht. Wer in Deutschland Werbung mache, müsse sie einschließlich aller Preisbestandteile angeben, dazu gehört auch die Endreinigung. Dies können dadurch erfolgen, dass die Endreinigung auf die erste Übernachtung aufgeschlagen werde oder auf die gesamte Mietzeit verteilt werde. Nicht eingerechnet werden dagegen verbrauchsabhängige Kosten. Achtung! Deutsche Finanzbeamte leisten Amtshilfe bei der Eintreibung spanischer Steuern.Lesen |