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Ein Baugrundstück ist ein Grundstück, dass gemäß den öffentlich-rechtlichen Vorschriften mit Gebäuden bebaut ist oder bebaut werden darf. Ein Baugrund stück ist insofern Teil von Bauland. In Deutschland gilt ein bisher unbebauter Baugrund als bebaubar und damit als Baugrundstück, wenn die zuständige Gemeinde als Teil der Bauleitplanung einen Bebauungsplan beschlossen hat. Im Rahmen der Flächennutzungsplanung können diese Gebiete vorher auch den Status von Bauerwartungsland erhalten. Gedeckt durch die Baunutzungsverordnung kann auch eine Bebauung ohne vorhandenen Bebauungsplan möglich sein, wenn dies der „ortsüblichen Nutzung“ entspricht, also auf leer stehenden Grundstücken, innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 Baugesetzbuch). Faktisch sind damit viele Grundstücke innerhalb von geschlossenen Ortslagen potenzielle Baugrundstücke. Entscheidend für die praktische Bebaubarkeit sind dabei jedoch die Grundstücksabmessungen, da Abstandsflächen zum Nachbargrundstück eingehalten werden müssen.
Der Umfang der Bebaubarkeit eines Baugrundstücks ergibt sich aus der
Grundflächenzahl (GRZ) Die Grundflächenzahl (BauNVO, §19), abgekürzt GRZ, gibt den Flächenanteil eines Grundstücks, den man bebauen darf, in Prozent an. Beispiel: Ist die GRZ des Grundstücks 0,4, so darf man 40 Prozent dieser Fläche bebauen,
und der
Geschossflächenzahl (GFZ ) Die Geschossflächenzahl (BauNVO, §20), abgekürzt GFZ gibt an, wie hoch das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse der Bebauung auf einem Grundstück zu der Fläche des Grundstückes maximal sein darf. Beispiel: Ein Grundstück hat eine Fläche von 500 m² und eine GFZ von 1,0. Die Summe der Geschossfläche in allen auf dem Baugrundbefindlichen Gebäuden darf somit ebenfalls 500 m² betragen. Man könnte beispielsweise ein viergeschossiges Gebäude mit jeweils 125 m² Geschossfläche pro Geschoss errichten (4 x 125 m² = 500 m²).
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Neue Meldung - jetzt handeln! +++ 24.04.2010 +++ Die rot-rote Koalition in Brandenburg plant, die Grunderwerbsteuer auf einen bundesweiten Spitzensatz von fünf Prozent anzuheben. Die Finanzmisere bei Ländern und Kommunen zwingt diese zu neuen Steuererhöhungen. Eine wichtige Einnahmequelle der Bundesländer ist die Grunderwerbsteuer, die jeder Käufer beim Erwerb einer Immobilie zu zahlen hat. Nun plant die rot-rote Koalition in Brandenburg, den Satz bei der Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5 Prozent anzuheben. Beim Kauf eines 50.000 Euro teuren Grundstückes wären damit statt bisher 1.750 nun 2.500 Euro an Steuern fällig. 750 Euro mehr, für die Sie sich etwas anders leisten können.
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